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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – GlideAir Professional Paragliding

Stand: 26. August 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Tandem-Gleitschirmflüge, Gutscheine und damit zusammenhängende Zusatzleistungen von:

Ingo Thomas
GlideAir Professional Paragliding
Pappelallee 7/8 HH
10437 Berlin

Telefon: 0176 963 97 367
E-Mail: flug@glideair.de

nachfolgend „GlideAir“.

Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Individuelle Vereinbarungen zwischen GlideAir und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Gegenstand der Leistung

GlideAir bietet die Durchführung beziehungsweise – soweit dies bei der jeweiligen Buchung ausdrücklich angegeben wird – die Vermittlung von Paragliding Tandemflug  Erlebnissen sowie damit verbundene Zusatzleistungen an.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

Bei Tandemflügen handelt es sich um wetter- und sicherheitsabhängige Outdoor-Leistungen im alpinen Gelände. Startzeit, Flugdauer, Flugroute, erreichbare Höhe und Durchführungsmöglichkeiten hängen insbesondere von Wind, Thermik, Sicht, Wetterentwicklung, Start- und Landebedingungen sowie sicherheitsrelevanten Umständen ab.

Angaben zur Flugdauer sind ungefähre beziehungsweise angestrebte Flugzeiten, sofern sie nicht ausdrücklich als garantierte Mindestflugzeit bezeichnet werden.

3. Fluggebiet und Treffpunkt

Soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, finden die von GlideAir angebotenen Tandemflüge am Breitenberg in Pfronten/Allgäu statt.

Maßgeblich für den vereinbarten Flugort, Treffpunkt, Termin und die gebuchte Leistung sind die Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Informationen von Suchmaschinen, Navigationsdiensten, sozialen Netzwerken, touristischen Portalen oder sonstigen Drittanbietern ändern den Inhalt der Buchung nicht.

Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung insbesondere hinsichtlich

  • Fluggebiet,

  • Treffpunkt,

  • Datum,

  • Uhrzeit,

  • gebuchter Flugkategorie,

  • Teilnehmerzahl und

  • Preis

zu überprüfen und erkennbare Fehler oder Unklarheiten unverzüglich mitzuteilen.

Anfahrtskosten sowie die Kosten der Bergbahn sind nicht im Flugpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Buchungsanfragen und Vertragsschluss

4.1 Online-Buchung

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von GlideAir dar.

Mit der kostenpflichtigen Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung ab.

Vor Abgabe der Buchung erhält der Kunde Gelegenheit, die für die Buchung geltenden AGB einzusehen, zu speichern und deren Geltung zu akzeptieren.

Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung von GlideAir zustande, sofern im jeweiligen Buchungsablauf nicht ausdrücklich ein sofortiger Vertragsschluss vorgesehen ist.

Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt nur dann eine Vertragsannahme dar, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Buchungsbestätigung bezeichnet wird.

4.2 Kontaktformular

Eine Anfrage über ein allgemeines Kontakt- oder Anfrageformular stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn GlideAir ein konkretes Buchungsangebot beziehungsweise eine Buchungsbestätigung übermittelt und der Kunde dieses bestätigt oder GlideAir die Buchung ausdrücklich verbindlich bestätigt.

4.3 Telefonische Buchungen

Bei telefonischen Terminanfragen dient das Telefonat zunächst der Abstimmung von Termin und Leistung.

GlideAir übermittelt dem Kunden anschließend eine Buchungszusammenfassung, insbesondere mit

  • gebuchter Leistung,

  • Datum und gegebenenfalls Uhrzeit,

  • Fluggebiet und Treffpunkt,

  • Preis,

  • Hinweis auf die geltenden AGB und

  • gegebenenfalls dem Hinweis auf das Nichtbestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts.

Die AGB werden dem Kunden dabei zugänglich gemacht, beispielsweise als PDF oder über eine entsprechend speicherbare elektronische Übermittlung.

Der Termin wird erst verbindlich gebucht, wenn der Kunde die Buchungszusammenfassung und die Geltung der AGB ausdrücklich bestätigt, beispielsweise mit „Bestätigt“, „Ja“, „Einverstanden“ oder einer sinngleichen eindeutigen Erklärung per E-Mail, SMS oder Messenger.

Bis zu dieser Bestätigung handelt es sich grundsätzlich nur um eine vorläufige Terminreservierung.

4.4 Buchungen per E-Mail, SMS oder Messenger

Für Buchungen per E-Mail, SMS, WhatsApp oder einem anderen Messenger gilt entsprechend:

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, nachdem dem Kunden die wesentlichen Buchungsinformationen und die geltenden AGB zugänglich gemacht wurden und der Kunde die Buchung ausdrücklich bestätigt hat.

4.5 Vertragsbestätigung

Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Kunde die wesentlichen Vertragsinformationen einschließlich der geltenden AGB auf einem dauerhaften beziehungsweise speicherbaren Datenträger oder in einer entsprechend speicherbaren elektronischen Form.

5. Kein Widerrufsrecht bei verbindlich terminierten Tandemflügen

Bei Verträgen über Tandemflüge, für deren Durchführung ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt.

Dies gilt auch dann, wenn die Buchung online, telefonisch, per E-Mail oder Messenger abgeschlossen wurde.

Das vertraglich eingeräumte Recht zur Stornierung oder Umbuchung nach diesen AGB bleibt hiervon unberührt.

Für den Kauf eines Gutscheins ohne bereits fest vereinbarten Flugtermin können dagegen die gesetzlichen Widerrufsrechte bestehen. Diese werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

6. Preise und Zahlung

Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung angegebene beziehungsweise in der Buchungsbestätigung vereinbarte Gesamtpreis.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Flugpreis spätestens am Tag der Durchführung fällig.

Bereits vereinbarte Preise können für einen bestehenden Vertrag nicht nachträglich einseitig erhöht werden.

Kosten für Bergbahnen, Anreise, Parken, Unterkunft oder sonstige eigene Aufwendungen des Kunden sind nur Bestandteil des Flugpreises, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.

7. Voraussetzungen für die Teilnahme

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine körperliche und geistige Verfassung, die eine sichere Durchführung des Tandemfluges einschließlich Start und Landung ermöglicht.

Der Passagier muss insbesondere in der Lage sein, beim Start auf teilweise unebenem oder alpinem Gelände mehrere zügige Schritte beziehungsweise kurze Laufbewegungen auszuführen und den Anweisungen des Piloten zu folgen.

Die im jeweiligen Angebot beziehungsweise Buchungsprozess genannten Gewichts-, Alters- oder sonstigen Teilnahmegrenzen sind Bestandteil der Buchung.

Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere Gewicht und Alter der teilnehmenden Person wahrheitsgemäß anzugeben.

Gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, erhebliche Bewegungseinschränkungen, kürzlich erfolgte Operationen, Schwangerschaft oder sonstige Umstände, die für die sichere Durchführung des Fluges relevant sein könnten, sind GlideAir vor der Durchführung mitzuteilen.

Bei Zweifeln an der sicheren Teilnahme kann GlideAir beziehungsweise der ausführende Pilot die Teilnahme ablehnen.

Eine Teilnahme unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Cannabis, Drogen, bewusstseinsbeeinträchtigenden Medikamenten oder anderen berauschenden beziehungsweise die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist ausgeschlossen.

8. Kleidung und Ausrüstung des Passagiers

Der Passagier ist für geeignete Kleidung und geeignetes Schuhwerk entsprechend den Wetter- und Geländeverhältnissen verantwortlich.

Insbesondere kann festes und ausreichend geschlossenes Schuhwerk erforderlich sein.

Ist eine sichere Durchführung aufgrund offensichtlich ungeeigneter Kleidung oder Ausrüstung des Passagiers nicht möglich, kann der Pilot die Durchführung ablehnen.

Die für den Tandemflug erforderliche fliegerische Ausrüstung wird vom ausführenden Piloten bereitgestellt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

9. Minderjährige Teilnehmer

Minderjährige können nur teilnehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt.

GlideAir kann insbesondere dann, wenn kein gesetzlicher Vertreter beim Flug anwesend ist, eine schriftliche oder in Textform erteilte Einverständniserklärung verlangen.

Die jeweils geltenden Gewichts-, Größen- und Sicherheitsvoraussetzungen müssen unabhängig vom Alter erfüllt sein.

10. Sicherheitsentscheidung und Weisungsrecht des Piloten

Die Entscheidung darüber, ob und unter welchen Bedingungen ein Tandemflug sicher durchgeführt werden kann, trifft ausschließlich der ausführende Pilot.

Den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Piloten ist unbedingt Folge zu leisten.

Der Pilot kann einen Flug insbesondere ablehnen, verschieben, abbrechen oder vorzeitig beenden, wenn dies aufgrund von

  • Wetter,

  • Wind,

  • Sicht,

  • Thermik,

  • Start- oder Landebedingungen,

  • technischen Umständen,

  • gesundheitlichem Zustand des Passagiers,

  • mangelnder körperlicher Eignung,

  • fehlender Kooperationsfähigkeit,

  • Nichtbefolgung sicherheitsrelevanter Anweisungen oder

  • sonstigen sicherheitsrelevanten Umständen

erforderlich erscheint.

Die Sicherheitsentscheidung des Piloten hat Vorrang vor der Durchführung der gebuchten Leistung.

11. Wetterbedingte Absage oder Verschiebung durch GlideAir

Tandemflüge können nur bei geeigneten Wetter- und Flugbedingungen durchgeführt werden.

Die endgültige Einschätzung der Flugbedingungen obliegt GlideAir beziehungsweise dem ausführenden Piloten.

Wetterprognosen oder die eigene Einschätzung des Kunden berechtigen den Kunden nicht automatisch zu einer kostenfreien kurzfristigen Stornierung, solange GlideAir den Flug für durchführbar hält.

Kann ein Flug aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen oder aus anderen Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden, entstehen dem Kunden hierfür keine Stornierungskosten.

Bereits geleistete Zahlungen werden nach Wahl des Kunden

  • auf einen Ersatztermin angerechnet oder

  • zurückerstattet,

soweit keine besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen für einen verwendeten Gutschein gelten.

Ein Gutschein behält bei einer wetterbedingten Absage seine Gültigkeit.

GlideAir bemüht sich, wetterbedingte Änderungen möglichst früh mitzuteilen. Wegen der besonderen Wetterabhängigkeit des Gleitschirmfliegens können Entscheidungen jedoch auch sehr kurzfristig oder unmittelbar am Startplatz erforderlich werden.

12. Absage aus anderen Gründen durch GlideAir

Muss GlideAir einen Termin beispielsweise wegen Erkrankung des vorgesehenen Piloten, technischer Probleme oder anderer von GlideAir zu vertretender beziehungsweise die Durchführung verhindernder Umstände absagen, wird ein Ersatztermin angeboten.

Möchte der Kunde keinen Ersatztermin, werden bereits für den nicht durchgeführten Flug gezahlte Beträge zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.

13. Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann einen verbindlich gebuchten Termin jederzeit absagen.

Da für den vereinbarten Termin Flugkapazität, Pilot und Zeitfenster reserviert werden und kurzfristig frei gewordene Termine häufig nicht mehr anderweitig vergeben werden können, gelten folgende pauschalierte Stornierungskosten:

  • bis einschließlich 10 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei

  • 9 bis 4 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Flugpreises

  • weniger als 4 Tage bis 24 Stunden vor dem Termin: 70 % des vereinbarten Flugpreises

  • weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 80 % des vereinbarten Flugpreises

Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei GlideAir.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass GlideAir überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der frei gewordene Termin anderweitig zu vergleichbaren Bedingungen vergeben werden, wird dies bei der Berechnung der Stornierungskosten zugunsten des Kunden berücksichtigt.

GlideAir kann im Einzelfall aus Kulanz auf Stornierungskosten ganz oder teilweise verzichten. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Buchungen.

14. Umbuchung durch den Kunden

Eine vom Kunden gewünschte Änderung eines bereits verbindlich reservierten Termins bedarf der Zustimmung von GlideAir.

Ein Anspruch auf kurzfristige kostenlose Umbuchung besteht nicht.

Wird einer Umbuchung nicht ausdrücklich zugestimmt, gilt die Aufgabe des bisherigen Termins als Stornierung nach Ziffer 13 und ein neu gewünschter Termin als neue Buchung.

Bei frühzeitiger Kontaktaufnahme bemüht sich GlideAir um eine kundenfreundliche Lösung.

15. Verspätung und Nichterscheinen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Anreise so zu planen, dass der vereinbarte Treffpunkt rechtzeitig erreicht wird.

Hierbei sind insbesondere mögliche Fahrzeiten, Parkplatzsuche, Bergbahnfahrten und Wege zum Treffpunkt angemessen zu berücksichtigen.

Bei absehbarer Verspätung ist GlideAir unverzüglich zu informieren.

Kann der Flug wegen einer vom Kunden zu vertretenden Verspätung nicht mehr innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters durchgeführt werden, gelten die Regelungen für eine kurzfristige Stornierung beziehungsweise ein Nichterscheinen entsprechend.

GlideAir wird sich nach Möglichkeit bemühen, verspätete Kunden dennoch einzuplanen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

16. Falsche oder unvollständige Angaben des Kunden

Beruht die Nichtdurchführbarkeit eines Fluges darauf, dass der Kunde bei der Buchung für die Durchführung wesentliche Angaben schuldhaft falsch oder unvollständig gemacht hat – insbesondere hinsichtlich Gewicht, Alter oder für den Flug wesentlicher körperlicher Voraussetzungen –, gelten die Regelungen über eine vom Kunden verursachte Nichtteilnahme entsprechend.

Dem Kunden bleibt auch in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

17. Flugdauer, Thermik und Flugverlauf

Gleitschirmfliegen ist unmittelbar von den atmosphärischen Bedingungen abhängig.

Angaben wie „ca. 15–20 Minuten“, „bis 40 Minuten“ oder „bis eine Stunde“ beschreiben den angestrebten beziehungsweise unter geeigneten Bedingungen möglichen Leistungsumfang und stellen keine sekundengenaue Garantie dar, sofern nicht ausdrücklich eine garantierte Mindestflugzeit vereinbart wurde.

Der Preis eines Tandemfluges wird nicht minutengenau berechnet.

Bei Thermikflügen kann insbesondere nicht garantiert werden, dass eine bestimmte Höhe, Flugstrecke, Thermikstärke oder Flugzeit erreicht wird.

Ist bereits vor dem Start erkennbar, dass eine wesentlich höherwertige gebuchte Flugkategorie aufgrund der Bedingungen nicht sinnvoll durchgeführt werden kann, kann GlideAir dem Kunden eine andere Flugkategorie oder einen Ersatztermin anbieten. Eine gegebenenfalls bestehende Preisdifferenz wird entsprechend berücksichtigt.

Wird ein Flug auf Wunsch des Passagiers oder wegen bei ihm auftretender Übelkeit, Angst, Kreislaufproblemen oder vergleichbaren persönlichen Gründen nach dem Start verkürzt, bleibt die Vergütung grundsätzlich geschuldet, soweit die Leistung bereits im Wesentlichen erbracht wurde. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

18. Video- und Fotoangebote

Zusätzliche Foto- oder Videoleistungen sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich gebucht oder vor Ort zusätzlich vereinbart wurden.

Kann eine gesondert berechnete Video- oder Fotoleistung aufgrund eines technischen Fehlers von GlideAir nicht bereitgestellt werden, wird der hierfür gesondert berechnete Preis erstattet.

Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung von Aufnahmen, auf denen ein Passagier identifizierbar ist, erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür erforderlichen gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage.

Eine Zustimmung zur werblichen Nutzung von Bildern ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Tandemflug.

19. Gutscheine

Gutscheine werden als Wertgutschein oder als Gutschein für eine konkret bezeichnete Leistung ausgegeben.

Sofern auf dem Gutschein keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde, können Gutscheine innerhalb der gesetzlichen regelmäßigen Verjährungsfrist eingelöst werden. Diese beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Ein Gutschein kann auf eine andere Person übertragen werden, soweit er nicht ausdrücklich personengebunden ausgestellt wurde.

Bei einem Wertgutschein wird der aufgedruckte beziehungsweise ausgewiesene Geldwert auf die zum Zeitpunkt der Einlösung geltenden Preise angerechnet.

Bei einem Gutschein über eine konkret bezeichnete Leistung richtet sich der Leistungsumfang nach der Gutscheinbeschreibung.

Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ein Anspruch auf Auszahlung besteht.

Bei online oder telefonisch erworbenen Gutscheinen ohne bereits verbindlich vereinbarten Leistungstermin bleiben gesetzliche Widerrufsrechte unberührt.

20. Buchung für mehrere Teilnehmer oder Dritte

Bucht eine Person mehrere Flüge, ist sie Vertragspartner hinsichtlich der von ihr gebuchten Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Der Buchende ist verpflichtet, GlideAir die zur Durchführung erforderlichen Angaben der Teilnehmer korrekt mitzuteilen und die Teilnehmer über die für sie relevanten Sicherheits- und Teilnahmevoraussetzungen zu informieren.

Sicherheitsanweisungen des jeweiligen Piloten gelten für jeden Teilnehmer unabhängig davon, wer die Buchung vorgenommen hat.

21. Durchführung durch weitere Piloten und Vermittlungsleistungen

GlideAir kann zur Durchführung von Tandemflügen entsprechend qualifizierte und gesetzlich berechtigte Piloten einsetzen.

Soweit GlideAir selbst Vertragspartner des Kunden ist, bleibt GlideAir auch bei Durchführung durch einen eingesetzten Piloten Vertragspartner.

Soll GlideAir bei einer bestimmten Buchung dagegen ausschließlich als Vermittler eines selbständig tätigen Tandempiloten auftreten, wird dies dem Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und der jeweilige Vertragspartner beziehungsweise Leistungserbringer in der Buchungsbestätigung benannt.

Nur in diesem ausdrücklich gekennzeichneten Fall kommt der Vertrag über die Durchführung des Tandemfluges unmittelbar zwischen dem Kunden und dem dort genannten selbständigen Piloten zustande.

Eine bloße Durchführung eines über GlideAir gebuchten Fluges durch einen anderen Piloten führt nicht automatisch zu einem Wechsel des Vertragspartners.

22. Allgemeines Risiko des Gleitschirmfliegens

Gleitschirmfliegen ist eine Outdoor- und Luftsportaktivität.

Auch bei Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben, Verwendung zugelassener Ausrüstung und sorgfältiger Durchführung können typische, nicht vollständig vermeidbare Restrisiken verbleiben.

Diese Information stellt keinen Haftungsausschluss für ein schuldhaftes Verhalten von GlideAir oder des ausführenden Piloten dar.

23. Haftung

GlideAir haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen,

  • nach den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie

  • in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Für sonstige leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet GlideAir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Passagiers haftet GlideAir nur, soweit eine gesetzliche Haftung besteht.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von GlideAir.

24. Eigene Aufwendungen des Kunden

Da die Durchführung eines Tandemfluges wetterabhängig ist und auch kurzfristig abgesagt werden kann, trägt der Kunde seine Kosten für Anreise, Bergbahn, Unterkunft, Verpflegung und sonstige eigene Aufwendungen grundsätzlich selbst.

Dies gilt nicht, soweit GlideAir den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften einen Ersatzanspruch vorsehen.

25. Kommunikation vor dem Flug

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung eine aktuelle Telefonnummer beziehungsweise andere vereinbarte Kontaktmöglichkeit anzugeben.

Da Flugzeiten wetterbedingt kurzfristig angepasst werden können, soll der Kunde insbesondere am Tag vor dem Flug und am Flugtag über den vereinbarten Kommunikationsweg erreichbar sein und Nachrichten von GlideAir überprüfen.

Änderungen von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sind GlideAir mitzuteilen, soweit sie für die Durchführung der Buchung relevant sind.

26. Verbraucherstreitbeilegung

GlideAir ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

27. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Es gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand.

28. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt jeweils diejenige Fassung dieser AGB, die dem Kunden bei Abschluss des konkreten Vertrages zur Verfügung gestellt und in den Vertrag einbezogen wurde.

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